News
/ 21. Juni 2023

Neues Gesetz will Inklusion im Job fördern

Menschen mit Behinderung sind trotz oft überdurchschnitt­licher Qualifikation und Motivation öfter arbeitslos. Das soll sich durch das neue Gesetz für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt ändern, das voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tritt.
[vc_column width=“2/3″]

Künftig höhere Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber

In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten müssen Arbeitgeber wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, sind verpflichtet, eine höhere Ausgleichsabgabe zu leisten. Start dafür ist voraussichtlich der 31.03.2025, und zwar dann, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Für kleinere Betriebe wird es – wie bislang auch schon – Sonderregelungen und Erleichterungen geben.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.