Bezahlte Freistellung für Vorstellungsgespräche
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Bei uns gibt es einen Mitarbeiter, dessen befristeter Vertrag bald ausläuft und der nicht verlängert wird. Deshalb hat er ein Vorstellungsgespräch bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber. Unser Chef hat den Kollegen zwar für den Tag des Bewerbungstermins freigestellt. Voraussetzung ist aber, dass der Beschäftigte für diesen Tag Urlaub einreichen soll. Der Kollege hat sich Hilfe suchend an uns als Betriebsrat gewandt. Die Entscheidung des Arbeitgebers halten wir für falsch. Deshalb unsere Frage: Ist die Verpflichtung zur Urlaubseinreichung rechtens oder muss die Firma diesen Tag bezahlen?
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