Ratgeber
/ 02. Oktober 2023

Diese Kosten muss der Arbeitgeber für den Betriebsrat übernehmen

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats fallen Kosten an – von Porto über Seminargebühren bis hin zu Kosten für Computer und Faxgerät. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG muss er dem Gremium außerdem die erforderlichen Sachmittel, Büro­räume und ggf. Büropersonal zur Verfügung stellen.
In § 40 regelt das BetrVG die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für zwei große Bereiche der Betriebsratstätigkeit:…

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