Urteilsübersicht zur Dienstplangestaltung
Der Betriebsrat verfügt über ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung und Änderung von Dienstplänen. Dies ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Besonders effektiv können Sie dieses Recht ausüben, wenn Sie neben der Rechtsgrundlage auch wichtige Urteile zum Thema kennen.
1. Entscheidung: Dienstplan nur mit Zustimmung des Betriebsrats
DER STREITFALL
Der Betriebsrat einer Klinik stritt mit dem Arbeitgeber über Dienstpläne für den Pflegedienst. Der Arbeitgeber legte dem Betriebsrat den Dienstplan in der Regel einen Monat vor dem Einsatzmonat vor. Falls die Arbeitnehmervertretung bis zum 10. des Monats nicht reagierte, nahm der Arbeitgeber an, dass das Gremium dem Dienstplan zustimmte. Anschließend veröffentlichte der Arbeitgeber den entsprechenden Dienstplan für den Monat. Dieser war dann verbindlich. Das wollte sich das Gremium nicht länger gefallen lassen.
…