Wie Sie bei Gratifikationen mitbestimmen können
Gerade bei der durch die Inflation getriebenen Preissteigerung allerorten freuen sich die Beschäftigten über zusätzliches Entgelt, etwa durch Gratifikationen. Doch nicht jeder hat ein Recht darauf. In der Regel werden solche Zahlungen im Arbeitsvertrag festgelegt. Möglich sind aber auch entsprechende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Unabhängig von der konkreten Rechtslage ist es dabei stets wichtig, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird.
Das Thema Gratifikation unterliegt in einigen wichtigen Punkten der Mitbestimmung des Betriebsrats. Rechtsgrundlage dafür ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Doch wie so häufig in Fragen der Entlohnung beschränkt sich Ihre Einflussmöglichkeit auf die Kriterien, nach denen die freiwilligen Leistungen an Sie und Ihre Kollegen verteilt werden sollen (Verteilungsgrundsätze). Sie können nicht darüber mitentscheiden, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Gratifikation zahlen möchte oder wie hoch diese im Einzelnen sein soll.
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