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/ 12. Oktober 2023

Arbeitsschutz: Der Betriebsrat als Kontrollinstanz

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb zu schützen. Das besagt § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Betriebsrat wiederum muss kontrollieren, ob die Geschäftsleitung diesen Schutzauftrag auch ordnungsgemäß wahrnimmt und alle gesetz­lichen bzw. tariflichen Vorschriften beachtet.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG haben Sie darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die zugunsten der Arbeitnehmer…

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