Urteil
/ 12. Oktober 2023

Betriebsvereinbarung ohne BR-Beschluss in der Regel gültig

Aufgrund eines neues Entgeltsystems im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verdiente der Kläger rund 200€ weniger. Er empfand diese Änderung als unwirksam, da es keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrat gab. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht, da der Vorsitzende des Betriebsrats die Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat.
[vc_column width=“2/3″]

DER STREITFALL

Der beklagte Arbeitgeber, ein Unternehmen der Stahlindustrie, führte ein komplett neues Entgeltsystem im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein. Der als Fräser beschäftigte Kläger verdiente nach der durch die Umstellung erfolgten neuen Eingruppierung etwa 200 € weniger als im alten System. Gegen diese Verringerung ging der Fräser gerichtlich vor. Neben anderen Unzulässigkeitsgründen ist die vom Vorsitzenden des Betriebsrats unterzeichnete Betriebsvereinbarung nach Auffassung des Klägers unwirksam, da es – unstreitig – keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats gab.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.