Hintergrund
/ 14. November 2023

Achtung: Missbrauchsgefahr beim neuen Nachweisgesetz

Seit August 2022 ist das geänderte Nachweisgesetz in Kraft. Dadurch werden Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten mehr schriftliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Doch nun machen besorgniserregende Meldungen die Runde, dass einige Arbeitgeber versuchen, die Neuregelung als Vorwand zu nehmen, um den Kollegen geänderte (= verschlechterte) Arbeitsverträge vorzulegen.

Sinn und Zweck des Nachweisgesetzes ist lediglich, dass der Arbeitgeber transparenter mit wichtigen Informationen für die Beschäftigten umgeht. Anscheinend nutzen aber wohl einige schwarze Schafe unter den Arbeitgebern aus, dass Beschäftigte und sicher auch einige Betriebsräte arbeitsrechtlich verständlicherweise nicht so versiert sind. So kommt es anscheinend vor, dass Kollegen einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen sollen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass das geänderte Nachweisgesetz einen neuen Arbeitsvertrag erforderlich machen würde.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.