Lieferkettengesetz: Das kann der Betriebsrat tun
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Lieferkette zu kontrollieren. Doch hier sind insbesondere auch die Arbeitnehmervertreter gefragt. Ihren Einfluss beleuchtet eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind in jedem Fall von der Umsetzung des Lieferkettengesetzes betroffen. Denn der Aufsichtsrat hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Gesetz zu überwachen – schließlich können Verstöße das Unternehmen Millionen kosten. Auch die Mitglieder im für das Risikomanagement zuständigen Prüfungsausschuss kommen mit Fragen der Lieferketten in Berührung, wo die entsprechenden Berichte vorgelegt werden müssen.
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