Wie die Betriebszugehörigkeit berechnet wird
Die Dauer der Beschäftigungszeit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis endet: Bei der betriebsbedingten Kündigung kommt die Dauer der Beschäftigung im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Tragen; hier ist sie eines der relevanten Kriterien. Dabei gilt: Je länger jemand in der Firma war, umso schutzwürdiger ist er, sprich umso mehr Sozialpunkte gehen auf sein Konto.
Gerade im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Abfindung stellen sich den Beschäftigten viele Fragen. Dann sind Sie – zumindest als erster Ansprechpartner – gefragt. Daher sollte sich mindestens ein Mitglied im Gremium in das Thema einarbeiten. Es kann die Fragen der Kollegen beantworten. Allerdings gilt hier wie sonst auch: In den seltensten Fällen können Betriebsräte Rechtsauskünfte geben. Antworten Sie daher eher zurückhaltend und verweisen Sie die Betroffenen an Juristen, wenn es wirklich um problematische Details geht.
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