Kündigung: Offene Videoaufnahmen dürfen als Beweis verwertet werden
Wenn bei einem Kündigungsschutzprozess eine Videoaufnahme als Beweis mit aufgeführt wird, ist dies zulässig. Unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, oder nicht.
DER STREITFALL
Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigt. Der Arbeitgeber wirft ihm unter…