Urteil
/ 22. Januar 2024

Keine Entlassung nach Mitnahme eines Bürostuhls

Nachdem die Klägerin einen Bürostuhl mitnahm, wurde sie entlassen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. In ihrem speziellen Fall gewann sie vor Gericht.

DER STREITFALL

Die Klägerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags finden auf das Arbeitsverhältnis beamtenrechtliche Regelungen Anwendung. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unter anderem durch eine außerordentliche Kündigung vom 22.07.2021. Das Erzbistum Köln begründet die Kündigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls. Zudem hat das Erzbistum Köln die Klägerin im Sommer 2021 mit der Begründung, sie sei dauerhaft dienst­unfähig, in den Ruhestand versetzt.

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