Ratgeber
/ 06. Februar 2024

Betriebsvereinbarung gilt auch für Leiharbeitnehmer

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Wir haben eine Betriebsvereinbarung über eine Matrix, um den Qualifikationsspiegel der Mitarbeiter zu ermitteln. Nun möchte der Arbeitgeber diese auch auf die Leiharbeitnehmer anwenden. In unserer bestehenden Betriebsvereinbarung findet die Anwendung nur für die Stammmitarbeiter statt. Die Präambel lautet: „Um unseren Führungskräften und Mitarbeitern die tägliche Einteilung Ihrer Arbeit zu erleichtern, ist es notwendig, den mitarbeiterbezogenen Einarbeitungs- und Qualifizierungsstand zu visualisieren. Die (…)Matrix ist ein Qualifizierungsspiegel, der als Werkzeug zur Schulungsbedarfsermittlung dient, um die Mitarbeiter gezielt an das geforderte Qualifizierungsniveau heranzuführen.“ Muss der Arbeitgeber mit uns eine Betriebsvereinbarung bezüglich der Leiharbeiter abschließen?

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