Hintergrund
/ 14. Februar 2024

Diese Informationen stehen Ihnen bei der Personalplanung zu

Die Personalplanung ist eines der zentralen Themen für den Betriebsrat. Denn sie betrifft die Zukunft des Betriebs und der Kollegen unmittelbar. Je besser der Arbeitgeber plant, desto positiver sind die Folgen für die Beschäftigten. Grund genug für Sie als Betriebsrat, Ihre Ihnen dabei nach dem BetrVG zustehenden Rechte effektiv zu nutzen.
Rechtsgrundlage ist § 92 BetrVG. Nach dieser Vorschrift ist der Betriebsrat über die vom Arbeitgeber verfolgte Personalplanung zu unterrichten. Außerdem…

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