Ratgeber
/ 14. Februar 2024

Mitbestimmung bei der Urlaubsplanung

Die Urlaubsplanung ist in Betrieben in der Regel eine komplexe Aufgabe. Daher ist es ratsam, dass der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte hierbei möglichst gut nutzt. Eine wichtige Grundlage ist dabei § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Danach darf die Arbeitnehmervertretung nicht nur bei den Grundsätzen zum Erholungs-, sondern auch zu unbezahltem Urlaub und Bildungsurlaub mitentscheiden.
Der Betriebsrat hat zunächst bei der Fest­legung allgemeiner Urlaubsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht. Hierbei…

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