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/ 14. Februar 2024

Unterrichtungsanspruch nach dem BetrVG: Informationen als Basis für den Betriebsrat

Ohne ausreichende Informationen über das Geschehen im Betrieb, insbesondere über die Vorhaben und Pläne des Arbeitgebers, könnte die betriebliche Interessenvertretung weder ihre Mitwirkungs- noch ihre Mitbestimmungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen und damit die gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen.
Das allgemeine Informationsrecht des Betriebsrats ist in § 80 Abs. 2 BetrVG geregelt. Nach dieser Vorschrift muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig…

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