Ratgeber
/ 15. Februar 2024

Betriebsversammlungen im Überblick

Die Betriebsversammlung ist die Gelegenheit schlechthin, um die Beschäftigten über Ihre Arbeit zu informieren. Die Kollegen wiederum können Fragen stellen und ihre Meinung zu den Tagesordnungspunkten äußern. Um diesen Austausch zu gewährleisten, finden die Versammlungen jedes Quartal statt.

Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Betriebs­versammlungen:

  • ordentliche Betriebsversammlungen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)
  • weitere zweckmäßige Betriebsversammlungen (§ 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG)
  • außerordentliche Betriebsversammlungen (§ 43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG)

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