Urteil
/ 15. Februar 2024

Erleichterte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste

Vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebsstilllegung aufgrund von Insolvenz wurde ein Interessenausgleich mit Namenslisten beschlossen. Nach Unterzeichnung des Interessenausgleichs kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt. Der Insolvenzverwalter gewann vor Gericht.

DER STREITFALL

Der Kläger war seit 2011 bei einem in Insolvenz gegangenen Unternehmen tätig. Der beklagte Insolvenzverwalter schloss vor dem…

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