Ratgeber
/ 15. Februar 2024

Hat die Betriebsratsarbeit in jedem Fall Vorrang?

Die Tätigkeit im Betriebsrat geht der normalen Arbeit bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern in jedem Fall vor – diese Aussage haben die meisten von Ihnen sicher schon oft gehört. Doch sie stimmt nicht immer: Es gibt eng umrissene Ausnahmen, in denen es umgekehrt sein kann.

Für Gremiumsmitglieder hat die Frage, ob und wenn wann die Betriebsratsarbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit hat, wichtige Auswirkungen: Denn wer als Betriebsrat falsch abwägt und entscheidet, riskiert gravierende arbeitsrechtliche Sanktionen wie etwa eine Abmahnung. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig:

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