Urteil
/ 20. Februar 2024

Recht auf Internetzugang für Notebooks

Nachdem der Arbeitgeber für den Betriebsrat Notebooks gekauft hatte, weigerte er sich Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Dagegen klagte der Betriebsrat.

DER STREITFALL

In einem großen Unternehmen schaffte der Arbeitgeber für den Betriebsrat mehrere Notebooks an, weigerte sich aber, dafür einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sollten die Gremiumsmitglieder ihr privates Internet nutzen. Die daraufhin eingereichte Klage begründete der Betriebsrat damit, dass der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG zwei Internetzugänge einrichten müsse, weil dies für die sachgerechte Bewältigung der Betriebsratstätigkeiten erforderlich sei.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.