Ratgeber
/ 20. Februar 2024

Restmandat: Aufgaben und Rechte

Wenn ein Betrieb stillgelegt werden soll, ändert sich die rechtliche Stellung des Betriebsrats. Nach § 21 BetrVG hat er ab diesem Zeitpunkt ein Restmandat inne. Solange es notwendig ist, dass er seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnimmt, bleibt er im Amt. Es genügt, wenn nur noch ein Gremiumsmitglied sein Amt ausübt. Allerdings muss der Betriebsrat schon vor der Stilllegung bestanden haben.
[vc_column width=“2/3″]Das Restmandat ist laut Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Urteil vom 23.04.2007, Az.: 9 Sa 815/06) in Übereinstimmung…

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