Urteil
/ 22. April 2024

Arbeitgeber muss mit Betriebsrat sprechen

§ 74 BetrVG sieht vor, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zum Gespräch treffen. Weigert sich der Arbeitgeber, mit dem Gremium zu sprechen, verstößt er gegen das Gesetz, wie das LAG Hamburg entschied.
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DER STREITFALL

Im Mai 2022 gab es beim beklagten Arbeitgeber eine Betriebsratswahl. Die Belegschaft bestand aus 170 Personen. Die drei einzigen Kandidaten wurden jeweils mit 52, 50 sowie 60 Stimmen gewählt. Kurz nach der Wahl wollte der Arbeitgeber gerichtlich deren Nichtigkeit feststellen lassen. Eine Einladung des Betriebsrats zum Monatsgespräch schlug er aus.

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