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/ 20. Juni 2024

Studie: Bessere Bedingungen bei Tarifbindung

Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut 10 % weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Während im Jahr 2000 noch mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (68 %) in Deutschland in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt waren, lag dieser Anteil 2023 nur noch bei 49 %.

Lohnunterschied in Ostdeutschland besonders groß

Bei den Löhnen ist der Rückstand der tariflosen Betriebe insbesondere in Ostdeutschland sehr ausgeprägt. In Brandenburg verdienen Beschäftigte in tariflosen Betrieben rund 15 % weniger als jene in vergleichbaren Betrieben mit Tarifvertrag. Auch in Sachsen ist der Rückstand der tariflosen Beschäftigten mit fast 14 % überdurchschnittlich hoch. Bei der Arbeitszeit hingegen sind die Unterschiede in einigen westdeutschen Bundesländern besonders eklatant. Am größten ist die Differenz in Baden-Württemberg, wo Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Unternehmen regulär fast anderthalb Stunden (83 Minuten) pro Woche länger arbeiten.

Gewerkschaften haben wieder mehr Zulauf

Derzeit gibt es nach Aussage der Hans-Böckler-Stiftung vermehrt Zulauf zu den Gewerkschaften. So sind die Mitgliederzahlen der DGB-Gewerkschaften im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um fast 22.000 gestiegen. Gerade in Zeiten von Fachkräfteengpässen bietet Tarifbindung auch für Arbeitgeber Vorteile. Wer als Arbeitgeber tarifgebunden ist, so die Initiatoren der Studie, bekenne sich klar zu fairen Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Das mache einen Arbeitgeber für Stellensuchende interessant.

Nachbarländer mit höherer Tarifbindung

In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und Frankreich ist es nach Aussage der Hans-Böckler-Stiftung gelungen, dass durch politische Weichenstellungen deutlich über 90 % der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Diese Länder erfüllen damit schon eine tarifvertragliche Abdeckung von mindestens 80 %, die in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie als Ziel festgelegt ist. Alle anderen EU-Länder – darunter auch Deutschland – sind nach europäischem Recht künftig verpflichtet, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung aufzustellen, und das bis November 2024.

Silke Rohde