News
/ 31. Juli 2024

Ihre Mitbestimmungs­rechte beim Arbeitsentgelt

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Entgelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG) sollen die Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb sicherstellen. Deshalb gelten sie nur bei kollektiven Tatbeständen, die mehrere oder alle Arbeitnehmer betreffen.

Inhalt des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist die betriebliche Lohngestaltung. Dazu zählen unter anderem diese Punkte:

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.