Urteil
/ 29. August 2024

„Personaleinsparung“ allein kein Kündigungsgrund

Nach einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Er gewann vor Gericht, da nicht faktisch begründet war, weshalb die Kündigung notwendig war.

DER STREITFALL

Der inzwischen 61-jährige Kläger war seit Juni 2021 als Hausmeister beim Arbeitgeber und auch bei dessen Rechtsvorgänger beschäftigt. Am 01.07.2023 fand der Betriebsübergang auf den jetzigen Arbeitgeber statt. Der Kläger war als einziger Hausmeister in der Betriebsstätte beschäftigt. Im Oktober 2023 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Dagegen klagte der Beschäftigte.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Monatlich neue Ausgaben plus 4 Sonderausgaben im Jahr
Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand und greifen alle wichtigen Themen auf, die die Betriebsrats-Welt bewegen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.