Ablösungsprinzip gegen Günstigkeitsprinzip
Frage
Wir haben als örtlicher Betriebsrat eine gültige Betriebsvereinbarung über ein EDV-System. Jetzt wurde über den Konzernbetriebsrat eine Konzernbetriebsvereinbarung zum gleichen Thema abgeschlossen. In dieser Vereinbarung steht allerdings nicht, dass die örtlichen Betriebsvereinbarungen zum gleichen Thema dadurch ersetzt werden und ihre Gültigkeit verlieren. Wie ist das Verhältnis der Vereinbarungen zueinander?
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