Hintergrund
/ 27. September 2024

Cannabis – Teil 2: Mögliche betriebliche Regelungen

Arbeitgeber und Betriebsrat sind nach der Cannabis-Legalisierung im Zugzwang: Sollen betriebliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz getroffen bzw. aktualisiert werden und, wenn ja, wie sehen diese aus? Hier sind viele Varianten möglich.

Der Konsum von Cannabis ist mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Damit stellt sich auch die Frage, wie es arbeitsrechtlich zu bewerten ist, wenn Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Legalisierung der Droge keinen Freibrief für Beschäftigte bedeutet. Denn diese sind verpflichtet, ihre Arbeit nicht unter Drogen­einfluss zu verrichten. Vielmehr müssen die Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass sie ohne Einschränkungen arbeitsfähig sind. Gibt es keine ausdrücklichen entgegenstehenden Regelungen im Betrieb oder Weisungen im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers, dass der Konsum von Drogen verboten ist, dürfen Beschäftigte grundsätzlich Cannabis (bzw. andere Drogen wie etwa Alkohol) konsumieren – und zwar in der Regel in der Zeit vor Arbeitsantritt, in den Pausen und sogar während der Arbeitszeit. Allerdings muss wie bereits erwähnt immer sichergestellt sein, dass der Beschäftigte seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.