Das bietet Schutz im Umgang mit gefährlichen Oberflächen
In vielen Betrieben sind Beschäftigte im Arbeitsablauf mit gefährlichen Oberflächen konfrontiert: Egal, ob es sich um Ecken oder Kanten an Arbeitsmitteln bzw. an baulichen Anlagen oder um raue Oberflächen bei Werkstücken oder Abfällen handelt – überall hier gilt es, die Kollegen bestmöglich zu schützen. Dabei haben Sie als Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Gefährliche Oberflächen können folgende Verletzungen verursachen:
- Stoßen, Stechen, Schneiden
- Schürfen, Aufreißen
- Einhaken, Hängenbleiben
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