Diese Rechte haben die Kollegen bei Betriebsversammlungen
Das BetrVG macht relativ genaue Vorgaben dazu, welche Rechte Beschäftigte im Rahmen der Teilnahme an Betriebsversammlungen haben. Besonders bedeutend: Regelungen zur Arbeitszeit und zur Vergütung. Hier sorgt der Gesetzgeber dafür, dass Arbeitnehmer den Termin ohne finanzielle Einbußen wahrnehmen können.
Betriebsversammlungen müssen grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 44 Abs. 1 BetrVG. Von dieser zwingenden gesetzlichen Regelung kann nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgewichen werden. Versammlungen dürfen nur dann ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit abgehalten werden, wenn die Eigenart des Betriebs es nicht anders zulässt.
…