Urteil
/ 27. Februar 2025

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Ein Arbeitgeber wehrte sich gegen die behördliche Anordnung zur Arbeitszeiterfassung – ohne Erfolg. Das VG Hamburg entschied, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten zu dokumentieren, um Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

DER STREITFALL

Ein Arbeitnehmer hatte anonym die zuständige Behörde für Arbeitsschutz davon in Kenntnis gesetzt, dass bei seinem Arbeitgeber nicht alle Arbeitszeiten erfasst würden. Die Behörde kontrollierte daraufhin den Arbeitgeber und befragte unter anderem die Belegschaft. Ergebnis der Prüfung war, dass rund ein Drittel der in Vertrauensarbeit tätigen Beschäftigten, die zum Teil im Homeoffice tätig waren, ihre Arbeitszeit nicht erfassten. Die Behörde traf daraufhin die Anordnung, dass der Arbeitgeber alle Arbeitszeitnachweise der kompletten Belegschaft für den Zeitraum März bis September 2023 vorlegen sollte. Außerdem verpflichtete die Behörde den Arbeitgeber, künftig alle Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer ordnungsgemäß und vollständig aufzuzeichnen. Dagegen klagte der Arbeitgeber.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.