Insolvenz: Das kann der Betriebsrat tun
Die schlechte Lage der Wirtschaft führt zu steigenden Ängsten unter Betriebsräten und Beschäftigten gleichermaßen. Neben massivem Stellenabbau ist im schlimmsten Fall mit der Insolvenz des Unternehmens zu rechnen. Dann übernimmt ein Insolvenzverwalter und kann viele weitreichende Entscheidungen treffen. Doch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben auch während des Insolvenzverfahrens bestehen.
Sobald Sie erste Anzeichen einer finanziellen Notlage des Arbeitgebers erkennen, ist es ratsam, sich umfassende Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen. Je besser der Betriebsrat informiert ist, desto zielführender kann er die Arbeitnehmer beraten. Für die Beschäftigten ist mit der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit eine große Unsicherheit verbunden. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie die Kollegen zudem regelmäßig über den aktuellen Stand der Lage informieren, zum Beispiel durch
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