So entscheiden Sie beim Urlaub mit
Als Betriebsrat haben Sie ein wichtiges Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung in Ihrem Unternehmen. Dieses Recht ist in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG verankert und dient dazu, eine ausgewogene Urlaubsgestaltung für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, um für eine faire und gerechte Verteilung des Urlaubs zu sorgen.
Was bedeutet das Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung? Es bedeutet konkret, dass Sie bei folgenden Entscheidungen mitreden dürfen:
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