Hintergrund
/ 31. März 2025

Datenschutz bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung

Bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, um die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen zu schützen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sollte dabei besonders sensibel mit personenbezogenen und vertraulichen Daten umgehen.

Die Einladung sollte keine sensiblen Informationen enthalten. Persönliche oder gesundheitsbezogene Angaben haben im Einladungstext nichts zu suchen. Lediglich die notwendigen Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnungspunkte sollten angegeben werden.

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