Ratgeber
/ 31. März 2025

Dürfen Pausen automatisch abgezogen werden?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unmissverständlich, dass während des Arbeitstages Erholungspausen gemacht werden müssen – und zwar spätestens nach sechs Stunden. Immer wieder kommt es in Betrieben vor, dass Arbeitgeber diese Zeit automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen. Dies ist nicht immer erlaubt, wie die Beantwortung der Leserfrage zeigt.

Frage:

In unserem Betrieb arbeiten viele Mitarbeiter in Teilzeit, haben eine 30-Stunden-Woche, arbeiten in Gleitzeit oder in Schichten täglich sechs Stunden und machen keine Pause. Einige Mitarbeiter absolvieren eine 30-minütige Pause, die auch eine längere Anwesenheit (Arbeitszeit) von 30 Minuten zur Folge hat, andere machen 15 Minuten Pause und haben dadurch eine verlängerte Arbeitszeit. Wir haben eine elektronische Zeiterfassung. Da wurde eine Pause nach Arbeitszeitgesetz von 30 Minuten nach sechs Stunden hinterlegt. So wird ein Ein- und Ausloggen zur Pause nicht notwendig. Arbeiten Mitarbeiter aber ein paar Minuten länger als sechs Stunden, wird die Arbeitszeit nicht gutgeschrieben (auch nicht mit einem Korrekturbeleg), sondern diese Arbeitszeit geht verloren. Unser Arbeitgeber argumentiert, dass bei einer Weiterarbeit das Arbeitszeitgesetz verletzt wird. Die Zeit wird nicht gutgeschrieben. Die Zeit über sechs Stunden wird als Pause gewertet und das muss laut seiner Aussage so sein. Ich als Betriebsrat argumentierte mit der Pausendefinition. Eine Pause muss im Vorfeld feststehen und geplant sein. Wenn man weiß, dass länger gearbeitet wird, muss auch die Pause geplant werden. Sind es aber nicht voraussehbare Überschreitungen der täglichen Arbeitszeit länger als sechs Stunden, muss die Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Das kann natürlich nicht täglich passieren. Es wäre doch auch gar nicht korrekt, eine entgeltpflichtige Zeit nicht zu bezahlen und eine Pause gelten zu lassen. So würde auch die Dokumentation nicht stimmen. Eine Pause soll eine Unterbrechung der Arbeitszeit sein. Deshalb ist sie auch nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit zu nehmen.

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