Ratgeber
/ 31. März 2025

Studium bei Erwerbsminderungsrente erlaubt

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Ein Kollege hat gerade eine volle Erwerbsminderungsrente (Antrag vom 10.06.2022) durchbekommen. Nun möchte er ein Fernstudium in sozialer Arbeit beginnen. Er ist unsicher, ob er das Studium irgendwo anmelden muss und ob er überhaupt studieren darf, während er eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht. Wenn er studieren darf, in welchem täglichen zeitlichen Umfang ist das möglich? Wirkt sich das Studieren auf die Pflegestufe oder die volle Erwerbsminderungsrente aus? Der Kollege hat sehr lange Krankengeld bezogen und erst jetzt wurde die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Es wurde der 10.06.2022 als Starttermin zugrunde gelegt. Nun soll laut der Rentenversicherung eine Verrechnung stattfinden, weil das Krankengeld höher war als die volle Erwerbsminderungsrente. Ist das zulässig?

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