Blockseminar zum Lärmschutz grundsätzlich erforderlich
In diesem Fall verweigerte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für ein Seminar des Betriebsrats zum Thema Lärmschutz, weil auch andere Inhalte behandelt wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass das Seminar insgesamt erforderlich war, da der überwiegende Teil relevante Kenntnisse vermittelte, die der Betriebsrat zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts im Bereich Gesundheitsschutz benötigt.
DER STREITFALL
Arbeitgeber und Betriebsrat eines Metall verarbeitenden Betriebs stritten darüber, ob und wie dort Lärm die Mitarbeiter belastet. Der Betriebsrat hielt eine Schulung für erforderlich, um das Thema besser beurteilen zu können. Deshalb nahm er an einem fünftägigen Seminar der IG Metall teil. An einem Tag wurden dort auch andere Themen – konkret ging es um Arbeitslasten – behandelt, die nicht direkt etwas mit Lärmschutz zu tun hatten. Der Arbeitgeber weigerte sich daher wegen mangelnder Erforderlichkeit, die Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen.
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