Keine Anhörung bei Ortswechseln von Azubis
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Müssen wir für die kurzzeitigen Arbeitsplatzwechsel unserer Auszubildenden, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung die unterschiedlichen Abteilungen durchlaufen müssen (Ausbildungsrahmenplan), jeweils eine Anhörung nach § 99 BetrVG haben? Bei unseren Azubis kommt es vor, dass die Personen für ein bis zwei Monate den Standort wechseln müssen – in unserem Fall ca. 35 Kilometer.
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