Hintergrund
/ 29. April 2025

Verbotene Beeinflussung oder erlaubte Wahlwerbung?

Die Wahlen zum Betriebsrat unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Eine der wichtigsten ist § 20 BetrVG. Sie dient dem Wahlschutz und regelt unter anderem das Verbot der Wahlbehinderung durch den Arbeitgeber, den Schutz der Arbeitnehmer und das Verbot der Wahlbeeinflussung.
Das Verbot der Wahlbehinderung besagt: Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung seines…

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