Betriebsausflüge verbessern den Zusammenhalt
Betriebsausflüge liegen im Interesse sowohl der Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers. Informelle Kontakte auch über den eigenen Arbeitsbereich hinaus können so entstehen und ausgebaut werden. Dies kann beispielsweise für die spätere Arbeit in gemeinsamen Projekten hilfreich sein. Zudem erleichtert ein gutes Miteinander den betrieblichen Alltag. Das gilt vor allem in größeren Betrieben, in denen nicht jeder jeden kennt.
Die schlechte Nachricht vorweg: Sie haben kein Mitbestimmungsrecht zur Verfügung, mit dem Sie den Arbeitgeber zwingen könnten, finanzielle Mittel für einen Betriebsausflug zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen Betriebsausflug kann aber unter Umständen durch betriebliche Übung entstehen. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber etwa mindestens drei Jahre unmittelbar hintereinander Freizeit für den Ausflug gewährt und/oder finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und so den Kollegen das Gefühl vermittelt hat, diese Praxis auch künftig so fortzuführen. Ansprüche aus einer betrieblichen Übung kann der Arbeitnehmer im Klageweg vor dem Arbeitsgericht verfolgen.
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