Urteil
/ 28. Mai 2025

Elektronische Entgeltabrechnungen sind erlaubt

Das BAG entschied, dass Entgeltabrechnungen auch über ein digitales Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden dürfen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Textform wahren (§ 108 Abs. 1 GewO). Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte ohne privaten Online-Zugang die Dokumente im Betrieb einsehen und ausdrucken können.

DER STREITFALL

Die Klägerin ist im Einzelhandelsbetrieb des beklagten Arbeitgebers als Verkäuferin beschäftigt. Eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs aus dem Jahr 2021 regelt, dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, über einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden und von den Beschäftigten über einen passwortgeschützten Online-Zugriff abrufbar sind. Sofern für Beschäftigte keine Möglichkeit besteht, über ein privates Endgerät auf die im digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegten Dokumente zuzugreifen, hat der Arbeitgeber zu ermöglichen, die Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken. Die Klägerin verlangte, ihr weiterhin Abrechnungen in Papierform zu übersenden.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.