Elektronische Entgeltabrechnungen sind erlaubt
DER STREITFALL
Die Klägerin ist im Einzelhandelsbetrieb des beklagten Arbeitgebers als Verkäuferin beschäftigt. Eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs aus dem Jahr 2021 regelt, dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, über einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden und von den Beschäftigten über einen passwortgeschützten Online-Zugriff abrufbar sind. Sofern für Beschäftigte keine Möglichkeit besteht, über ein privates Endgerät auf die im digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegten Dokumente zuzugreifen, hat der Arbeitgeber zu ermöglichen, die Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken. Die Klägerin verlangte, ihr weiterhin Abrechnungen in Papierform zu übersenden.
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