Entlassung bei Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen
DER STREITFALL
Der Kläger, ein langjähriger Kranführer mit über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit, wehrt sich gegen seine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Er wurde in den Jahren 2017, 2019 und 2022 wegen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers abgemahnt. Er habe dabei nicht nur Arbeitsmaterial und Maschinen beschädigt, sondern auch sich und/oder Kollegen gefährdet. Der letzten Abmahnung aus dem Jahr 2022 war eine Sitzung des Ausschusses für Ordnungsmaßnahmen im Betrieb vorausgegangen. Darin ging es nicht nur um den konkreten Verstoß des Beschäftigten gegen Arbeitsschutzvorschriften, sondern auch um das übrige Arbeitsverhalten des Klägers. Ihm wurden weitere Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen vorgeworfen. Der Ausschuss teilte ihm mit, dass ein derartiges Fehlverhalten nicht akzeptiert werde und er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müsse.
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