Hintergrund
/ 27. Juni 2025

Alles Wichtige zum Wahlvorstand

Für die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand verantwortlich (§ 18 BetrVG). Dieser leitet das gesamte Wahlverfahren (§ 1 Abs. 1 WO) und ist verpflichtet, die Wahl nach seiner Einsetzung unverzüglich einzuleiten, ordnungsgemäß durchzuführen und das Ergebnis festzustellen (§ 18 Abs. 1 BetrVG).
Im klassischen Wahlverfahren muss der bisherige Betriebsrat den Wahlvorstand spätestens zehn Wochen vor dem Ende…

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