Hintergrund
/ 27. Juni 2025

Wahlausschreiben – rechtssicher und fehlerfrei

Das Wahlausschreiben erfüllt einen besonders wichtigen Zweck: Es informiert die Kollegen darüber, wie die Wahl im Einzelnen abläuft. Es ist somit das zentrale Dokument zur Einleitung der Betriebsratswahl. Zuständig für die Erstellung und die öffentliche Bekanntmachung ist der Wahlvorstand.

Der Inhalt des Wahlausschreibens richtet sich nach § 3 WO BetrVG:

  • Art der Wahl (normales oder vereinfachtes Wahlverfahren)
  • Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
  • Anzahl und Zusammensetzung der Wählerliste
  • Anzahl der Wahlvorschriften/Mindestanzahl an Stützunterschriften
  • Information zu den wichtigsten Fristen (Einreichung von Wahlvorschlägen, Einsichtnahme in die Wählerliste und Einspruchsfrist gegen die Wählerliste)
  • Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe
  • Ort und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung
  • Hinweis auf Briefwahl (falls relevant)
  • Geschlechterverhältnis im Betrieb (und ggf. Minderheitengeschlecht)

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