Ratgeber
/ 31. Juli 2025

Freie Abstimmung in Betriebsratssitzungen

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.

Frage

Darf der Betriebsratsvorsitzende ein abstimmungsberechtigtes Mitglied des Raumes verweisen, wenn es zu einer Beschlussfassung kommt und dieser Berechtigte sich seiner Stimme enthält? Unser Vorsitzender wollte einfach keine Enthaltungen bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt. Er meinte, es gäbe ein sogenanntes Abstimmungsverhalten. Er könne mich des Raumes verweisen, um somit beim Abstimmungsverfahren mittels Sichtkontakt kontrollieren zu können, wer von den Anwesenden welche Stimme abgibt. Davon wollte er mich bewusst ausschließen. Dies scheint mir ein unzulässiges Verhalten zu sein. Kann ich mich dagegen wehren?

Antwort

Jedes Betriebsratsmitglied hat bei Beschlussfassungen des Betriebsrats vier Handlungsmöglichkeiten: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung oder erklärte Nichtteilnahme an der Abstimmung. Der Betriebsratsvorsitzende kann grundsätzlich kein Gremiumsmitglied wegen eines dieser Abstimmungsverhaltensweisen des Raumes verweisen.

Der einzige Fall, in dem der Vorsitzende ein Mitglied berechtigterweise zum Verlassen des Raumes auffordern dürfte, wäre eine persönliche Betroffenheit des Kollegen, z. B. wegen einer Anhörung über eine geplante Kündigung des Betriebsratsmitglieds.

Dies war aber bei Ihnen nicht der Fall. Es ist daher ratsam, den Vorsitzenden auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Für den Wiederholungsfall könnten Sie mit rechtlichen Schritten drohen – aber das sollte nur das letzte Mittel sein.

Silke Rohde

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