Ratgeber
/ 31. Juli 2025

Teilzeit: Bedingungen sind unzulässig

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.

Frage

Wir sind ein Betrieb mit 230 Mitarbeitern, ca. 30 Prozent davon sind in Teilzeit tätig. Nun gibt es bei uns folgendes Problem:

Eine Kollegin, die schon Teilzeit (32 Std.) arbeitet, hat form- und fristgerecht einen Antrag auf Verkürzung ihrer Arbeitszeit auf 30,5 Std. gestellt. Dem Antrag, inklusive der Verteilung der Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber auch zugestimmt. Allerdings hat er in die Vertragsänderung eine Klausel eingefügt, dass auf Verlangen des Betriebs die Arbeitszeit wieder geändert werden könne. Wie ist die Rechtslage?

Antwort

Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach Verringerung der Arbeitszeit zu entsprechen. Er darf das nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Bei Ihnen kommt es nun zu dem eher ungewöhnlichen Fall, dass der Arbeitgeber dem Teilzeitersuchen eigentlich entspricht, er sich aber durch die Klausel eine Hintertür offenhalten möchte.

Dies ist meiner Einschätzung zumindest in dieser Form nicht zulässig. Hat der Arbeitgeber Bedenken, hätte er dem Wunsch nach einer weiteren Verringerung nicht zustimmen dürfen. Diesen nur unter einer einseitig formulierten Bedingung zu genehmigen, sieht das TzBfG nicht vor. Es ist die Frage, ob Sie solche Fragen nicht eventuell in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich regeln wollen, um Unstimmigkeiten in Zukunft vermeiden zu können. Eventuell könnte es ja durchaus eine sinnvolle Lösung sein, Regelungen zu schaffen, die es dem Arbeitgeber erlauben, in klar definierten Fällen längere Arbeitszeiten vorübergehend einfordern zu können. Dies könnte es ihm auch erleichtern, weiteren Teilzeitwünschen
zu entsprechen

Silke Rohde

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.