Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt
Scheinselbstständigkeit am Bau: Das Hessische Landessozialgericht hat klargestellt, dass vermeintlich selbstständige Werkunternehmer in Wahrheit abhängig beschäftigt waren – mit allen Konsequenzen für die Sozialversicherung. Für Betriebsräte ist das Urteil ein wichtiges Signal: Es stärkt die soziale Absicherung von Beschäftigten und setzt klare Grenzen für den Missbrauch von Werkverträgen.
DER STREITFALL
Die Deutsche Rentenversicherung entschied in mehreren Fällen, dass Bauarbeiter abhängig beschäftigt sind. In zwei Fällen…