Urteil
/ 29. September 2025

Bei Fragebögen bestimmen Sie grundsätzlich mit

Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.

DER STREITFALL

Ein Arbeitgeber leitete aufgrund eines Diebstahlsverdachts ein internes Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter ein….

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