Bei Fragebögen bestimmen Sie grundsätzlich mit
Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.
DER STREITFALL
Ein Arbeitgeber leitete aufgrund eines Diebstahlsverdachts ein internes Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter ein….