Urteil
/ 29. September 2025

Homeoffice kann örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ändern

Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.

DER STREITFALL

In dem vorliegenden Fall steht die Frage im Mittelpunkt, welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist für eine Klage…

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