Praxisbericht
/ 30. Oktober 2025

Kleiderordnung: Das darf der Arbeitgeber vorgeben

In einem gewissen Rahmen darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorschreiben, wie sie sich während der Arbeitszeit kleiden müssen. Der Betriebsrat darf dabei grundsätzlich mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn es um allgemeine Vorgaben geht. Bei gesetzlich vorgeschriebener Arbeits- oder Schutzkleidung hingegen gibt es keine Möglichkeit zur Mitbestimmung.
Für Bekleidungsvorschriften des Arbeitgebers gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen: den Arbeitsvertrag, eine spezielle Arbeitsordnung des Arbeitgebers,…

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