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/ 30. Oktober 2025

Wann ist die Wahl anfechtbar?

Nach § 19 BetrVG kann eine Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist – es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Wesentliche Wahlvorschriften im Sinn des § 19 Abs. 1 BetrVG sind Normen, die Grundprinzipien der Betriebsratswahl oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts…

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